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   OVG Bremen, 09.03.2021 - 1 D 224/20   

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OVG Bremen, 09.03.2021 - 1 D 224/20 (https://dejure.org/2021,7366)
OVG Bremen, Entscheidung vom 09.03.2021 - 1 D 224/20 (https://dejure.org/2021,7366)
OVG Bremen, Entscheidung vom 09. März 2021 - 1 D 224/20 (https://dejure.org/2021,7366)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BauGB § 1 Abs 3; BauGB § 1 Abs 7; BauGB § 2 Abs 3; BauNVO § 4 Abs 3;
    Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Seniorenwohnanlage - Abstandsflächen; Abwägungsgebot; Art der baulichen Nutzung; Baugrenzen; Maß der baulichen Nutzung; Nachbar; Normenkontrolle; Nutzungsintensivierung; Rücksichtnahmegebot; Seniorenwohnanlage; Stellplätze; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Bremen, 17.04.2018 - 1 D 280/16

    Gültigkeit des Bebauungsplans 2476 - Abwägung; Abwägungsgebot; Anlagen für

    Auszug aus OVG Bremen, 09.03.2021 - 1 D 224/20
    Der Gesetzgeber ermächtigt sie, die Städtebaupolitik zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 17.04.2018 - 1 D 280/16, juris Rn. 42 m.w.N.).

    Innerhalb des vorstehenden Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde bei der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung des anderen entscheidet (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 17.04.2018 - 1 D 280/16, juris Rn. 47 m.w.N. zur ständigen Rspr. des BVerwG).

    Es gilt nunmehr nur das, was auch sonst im Fall der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes nach der BauNVO gilt, in dem die normierten Ausnahmen gem. § 1 Abs. 3 Satz 2 BauNVO Bestandteil des Bebauungsplans werden (vgl. ebenso bereits zur Typik eines Gewerbegebiets: OVG Bremen, Urt. v. 17.04.2018 - 1 D 280/16, juris Rn. 50).

    Das Gebot der Konfliktbewältigung kann dadurch verletzt werden, dass die nur durch Planung mögliche Konfliktlösung in das Baugenehmigungsverfahren verlagert wird (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 17.04.2018 - 1 D 280/16, juris Rn. 52 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 25.06.2018 - 1 D 19/17

    Normenkontrolle eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans - Abwägungsgebot;

    Auszug aus OVG Bremen, 09.03.2021 - 1 D 224/20
    Die "Grünschraffur" vermag im Rahmen des Abwägungsvorgangs den insbesondere nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu berücksichtigenden Belangen des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie dem Belang der Erhaltung des Stadtbildes nach § 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB keinen Vorrang einzuräumen (vgl. dazu OVG Bremen, Urt. v. 25.06.2018 - 1 D 19/17, juris Rn. 45).

    Ein denkbarer Verstoß gegen das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB scheidet hier schon deshalb aus, weil es sich bei dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan 59 um einen im beschleunigten Verfahren aufgestellten Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB keiner strikten Bindung an das Entwicklungsgebot unterliegt (vgl. dazu OVG Bremen, Urt. v. 25.06.2018 - 1 D 19/17, juris Rn. 44).

  • BVerwG, 15.06.2020 - 4 BN 51.19

    Antragsbefugnis bei Normenkontrollanträgen; mittelbar Betroffener

    Auszug aus OVG Bremen, 09.03.2021 - 1 D 224/20
    Auf die hiergegen von dem Antragsteller erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 15.06.2020 (Az.: 4 BN 51.19) das Urteil des Senats vom 04.06.2019 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Führen Änderungen des Bebauungsplanes dazu, dass ein Grundstück baulich intensiver genutzt werden kann, gehört das Interesse des Nachbarn an der Beibehaltung der ursprünglichen Festsetzungen grundsätzlich zum notwendigen Abwägungsmaterial (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.06.2020 - 4 BN 51.19, juris Rn. 7 f.).

  • OVG Bremen, 05.08.2016 - 1 B 125/16

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Gebot der Rücksichtnahme; erdrückende Wirkung

    Auszug aus OVG Bremen, 09.03.2021 - 1 D 224/20
    Denn der in die Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB einzustellende private Belang des Antragstellers liegt hier nicht in der Festlegung einer bestimmten Anzahl von Kfz-Stellplätzen auf dem Vorhabengrundstück, sondern in seinem aus dem Rücksichtnahmegebot (vgl. zur Berücksichtigung des Gebotes der Rücksichtnahme im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung: OVG Bremen, Beschl. v. 05.08.2016 - 1 B 125/16, juris Rn. 21 ff.) abzuleitenden Interesse, von einer Überlastung der sein Grundstück erschließenden 13.

    v. 19.03.2015 - 1 B 19/15, juris Rn. 17 m.w.N.; zur erdrückenden Wirkung: OVG Bremen, Beschl. v. 05.08.2016 - 1 B 125/16, juris Rn. 24 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 19.03.2015 - 1 B 19/15

    Wohnbauvorhaben in der Brokstraße verstößt nicht gegen das Gebot der

    Auszug aus OVG Bremen, 09.03.2021 - 1 D 224/20
    v. 19.03.2015 - 1 B 19/15, juris Rn. 17 m.w.N.; zur erdrückenden Wirkung: OVG Bremen, Beschl. v. 05.08.2016 - 1 B 125/16, juris Rn. 24 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 14.05.2012 - 1 B 65/12

    Unbeplanter Innenbereich, Nachbarschutz, erdrückende Wirkung des Neubauvorhabens

    Auszug aus OVG Bremen, 09.03.2021 - 1 D 224/20
    Nach der Rechtsprechung des Senats können Einblicksmöglichkeiten in das Nachbargrundstück, die durch ein neues Bauvorhaben entstehen, nur unter besonders gravierenden Umständen als Verletzung des bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme angesehen werden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 14.05.2012 - 1 B 65/12, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 25.06.2019 - 1 D 1/18

    Feststellung der Unwirksamkeit des Bebauungsplans 2391 zwischen Schwachhauser

    Auszug aus OVG Bremen, 09.03.2021 - 1 D 224/20
    Insoweit ist es nicht zu beanstanden, dass die Antragsgegnerin davon ausgegangen ist, dass das geplante Bauvorhaben nach den Umständen des Einzelfalls keinen die Erheblichkeitsschwelle überschreitenden Zuwachs an Verkehrsbewegungen verursachen wird (vgl. hierzu in Bezug auf verkehrsbedingten Lärmzuwachs: OVG Bremen, Urt. v. 25.06.2019 - 1 D 1/18, juris Rn. 41 ff., 60 ff.) und damit auch kein unzumutbarer Parksuchverkehr zu erwarten ist.
  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben;

    Auszug aus OVG Bremen, 09.03.2021 - 1 D 224/20
    Sie betrifft die generelle Erforderlichkeit der Planung, nicht hingegen die Einzelheiten einer konkreten planerischen Lösung, für die das Abwägungsgebot maßgeblich ist, das im Hinblick auf gerichtliche Kontrolldichte, Fehlerunbeachtlichkeit und heranzuziehende Erkenntnisquellen abweichenden Maßstäben unterliegt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 26.03.2009 - 4 C 21.07, juris Rn. 17; Urt. v. 27.03.2013 - 4 C 13.11, juris Rn. 8 f. m.w.N.; OVG Bremen, Urt. v. 16.05.2017 - 1 D 87/15, juris Rn. 79).
  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11

    Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung;

    Auszug aus OVG Bremen, 09.03.2021 - 1 D 224/20
    Sie betrifft die generelle Erforderlichkeit der Planung, nicht hingegen die Einzelheiten einer konkreten planerischen Lösung, für die das Abwägungsgebot maßgeblich ist, das im Hinblick auf gerichtliche Kontrolldichte, Fehlerunbeachtlichkeit und heranzuziehende Erkenntnisquellen abweichenden Maßstäben unterliegt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 26.03.2009 - 4 C 21.07, juris Rn. 17; Urt. v. 27.03.2013 - 4 C 13.11, juris Rn. 8 f. m.w.N.; OVG Bremen, Urt. v. 16.05.2017 - 1 D 87/15, juris Rn. 79).
  • OVG Bremen, 13.02.2019 - 1 D 19/18

    Bebauungsplan 2487 - Antragsbefugnis; Baumassenzahl; Bebauungsplan; Ermittlung

    Auszug aus OVG Bremen, 09.03.2021 - 1 D 224/20
    Die für die konkrete Planungsentscheidung bedeutsamen Belange müssen in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermittelt und bewertet werden, bevor sie gemäß § 1 Abs. 7 BauGB rechtmäßig abgewogen werden können (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 13.02.2019 - 1 D 19/18, juris Rn. 56).
  • OVG Bremen, 18.10.2002 - 1 B 315/02

    Unbeplanter Innenbereich; Nachbarschutz; Verkehrszunahme aufgrund des

  • OVG Bremen, 04.06.2019 - 1 D 30/18
  • OVG Bremen, 16.05.2017 - 1 D 87/15

    Bebauungsplan Osterholzer Dorfstraße - Auslegungsbekanntmachung; Dezentrale

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.2021 - 8 S 949/19

    Beschleunigtes Planverfahren zur Überplanung einer Außenbereichsinsel

    Für die Bewertung dieses Belangs ist aber nicht die konkrete Berechnung der bauordnungsrechtlich erforderlichen Kfz-Stellplätze, sondern eine realistische Bewertung des von dem Vorhaben verursachten Verkehrsaufkommens und der daraus resultierenden Belastungen der Anwohner erforderlich (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 09.03.2021 - 1 D 224/20 -, juris Rn. 46 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2021 - 8 S 1928/19

    Bebauungsplanaufstellung; Verkehrsbelange; Nachbarschutz; Stellplatznachweis

    Denn die ortsrechtlichen Festsetzungen begründen regelmäßig ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass Veränderungen, die sich für die Nachbarn nachteilig auswirken können, insbesondere wenn ein benachbartes Grundstück baulich intensiver genutzt werden kann, nur unter Berücksichtigung ihrer Interessen vorgenommen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.06.2020 - 4 BN 51.19 -, NVwZ 2020, 1533, juris Rn. 7 ff.; Senatsurteil vom 16.10.2018 - 8 S 2368/16 -, VBlBW 2019, 211, juris Rn. 67 ff.; OVG Bremen, Urteil vom 09.03.2021 - 1 D 224/20 -, juris Rn. 51).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2022 - 8 S 847/21

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; fehlerhafte

    In den Bebauungsplanakten ist stets nur von "notwendigen Stellplätzen" die Rede (vgl. S. 9 der Planbegründung, S. 41 und 68 der Abwägungsunterlagen vom 11.11.2020 sowie S. 24, 29 und 46 der Abwägungsunterlagen vom 28.11.2019), nicht hingegen von Belangen nach § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB (vgl. dazu Senatsurt. v. 24.06.2021 - 8 S 1928/19 -, VBlBW 2022, 73, juris Rn. 54; OVG Bremen, Urt. v. 09.03.2021 - 1 D 224/20 -, juris Rn. 46).
  • OVG Bremen, 01.12.2022 - 1 D 187/22

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Abwägungsmaterial; Ermittlungs- und

    Die für die konkrete Planungsentscheidung bedeutsamen Belange müssen in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermittelt und bewertet werden, bevor sie gemäß § 1 Abs. 7 BauGB rechtmäßig abgewogen werden können (OVG Bremen, Urt. v. 09.03.2021 - 1 D 224/20, juris Rn. 37).
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